Nutzungsbedingungen

Stand: August 2026 · Für den Messenger-Assistenten BauLog+

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von BauLog+ ist Joel Nathanael Barriga Polzin, Automation Hub, Berlin („Anbieter“). Die vollständige Anschrift steht im Impressum. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Assistenten BauLog+ durch Unternehmen und deren Beschäftigte („Nutzer“).

BauLog+ richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ist kein Angebot an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Diese Bedingungen werden Bestandteil des Vertrags, sobald der Nutzer die Bereitstellung von BauLog+ beauftragt, etwa durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder durch die Freischaltung und Nutzung des Assistenten. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, soweit ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Leistungsbeschreibung

BauLog+ nimmt in einem Messenger-Dienst Angaben zu Bautagebucheinträgen entgegen, wertet sie mit Unterstützung von Sprachmodellen aus, ergänzt Witterungsdaten und schreibt freigegebene Einträge in eine Excel-Datei im Verantwortungsbereich des Nutzers. Welcher Messenger-Dienst eingesetzt wird, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Vorgesehen ist standardmäßig Microsoft Teams.

Der Anbieter stellt keine Speicherung der Bautagebücher bereit. Die Datei verbleibt in der Ablage des Nutzers.

Der vereinbarte Leistungsumfang, insbesondere die Anzahl der Nutzenden und der Vorgänge, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

3. Voraussetzungen

4. Prüfpflicht des Nutzers

Dies ist die wichtigste Bestimmung dieser Bedingungen.

Das Bautagebuch ist ein Nachweisdokument mit möglicher rechtlicher Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Bauverträgen, Behinderungsanzeigen und Nachträgen.

BauLog+ formuliert Eingaben mithilfe von Sprachmodellen um und ergänzt Daten aus externen Quellen. Diese Verfahren können fehlerhafte, unvollständige oder sinnentstellende Ergebnisse liefern. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der erzeugten Texte und Daten.

Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Eintrag vor der Freigabe zu prüfen. BauLog+ legt jeden Entwurf ausdrücklich zur Bestätigung vor; mit der Freigabe bestätigt der Nutzer, den Inhalt geprüft zu haben. Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit des Bautagebuchs verbleibt vollständig beim Nutzer.

Das gilt ausdrücklich auch für automatisch ergänzte Witterungsdaten. Können diese nicht ermittelt werden, weist BauLog+ darauf hin und erwartet eine manuelle Eingabe.

5. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich,

6. Verfügbarkeit und Entwicklungsstand

Die vereinbarten Servicezeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Der Anbieter kann den Dienst für Wartung, Weiterentwicklung oder aus betrieblichen Gründen unterbrechen, ändern oder einstellen; planbare Unterbrechungen kündigt er nach Möglichkeit vorher an.

Der Dienst ist von Leistungen Dritter abhängig, insbesondere Microsoft, dem eingesetzten Sprachmodellanbieter und dem Wetterdatendienst. Störungen dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie wird als monatlicher Pauschalpreis abgerechnet und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Rechnungen werden in Textform übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Ist eine kostenfreie Pilotphase vereinbart, fällt für deren Dauer keine Vergütung an. Die Pilotphase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums und verlängert sich nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Verhältnis; die Fortsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform anpassen. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.

Gerät der Nutzer mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich sperren.

8. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer seiner Prüfpflicht nach Ziffer 4 nicht nachgekommen ist.

Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser durch eine ordnungsgemäße Datensicherung des Nutzers vermeidbar gewesen wäre.

Während einer unentgeltlichen Pilotphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die vorstehenden Absätze zur unbeschränkten Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Rechte an den Inhalten

Sämtliche vom Nutzer eingegebenen Daten und die daraus erzeugten Bautagebucheinträge verbleiben beim Nutzer. Der Anbieter erhält daran keine Rechte über das zur Leistungserbringung erforderliche Maß hinaus. Eine Nutzung der Inhalte zum Training eigener oder fremder Modelle findet nicht statt.

Die Rechte an BauLog+ selbst, also an Software, Abläufen, Gestaltung und Bezeichnung, verbleiben beim Anbieter. Der Nutzer erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im eigenen Unternehmen.

10. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Während einer unentgeltlichen Pilotphase kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Zugang sperren, wenn erheblich gegen diese Bedingungen verstoßen wird.

Nach Beendigung werden die beim Anbieter gespeicherten Bearbeitungsstände gelöscht. Die Bautagebücher selbst liegen in der Ablage des Nutzers und bleiben unberührt.

11. Datenschutz

Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Setzt ein Unternehmen BauLog+ ein, verarbeitet der Anbieter Daten in dessen Auftrag; hierzu wird vor Beginn der Verarbeitung ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

12. Änderungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern. Nutzer werden über wesentliche Änderungen in Textform oder über den Assistenten informiert. Widerspricht ein Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen und nutzt den Dienst weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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